Teilnahmebedingungen - Datenschutz - Einreichung Malbild (Tebi-Bienen-Aktion)
Die Teba GmbH & Co. KG, Eisenbahnstr. 70, 47198 Duisburg, nachfolgend Teba genannt, versendet für das Einreichen eines Malbildes eine Tebi-Biene an den Nutzer. Mit dem Upload der Malbilder und demnach der Teilnahme erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen, der Inhalteverantwortung und dem Datenschutz einverstanden.
Was wird für den Upload des Malbildes seitens Teba gemacht?
Jeder Nutzer, der ein Bild im Rahmen der Aktion auf der Seite www.living-window.de einreicht, erhält eine Tebi-Biene, solange der Vorrat reicht. (siehe Abbildung living-window.de)
Wie erhält man die Tebi-Biene für das Malbild?
Der Nutzer muss ein Bild an info@teba.de oder über das Uploadformular einreichen, dass die ausgemalte Malvorlage von living-window.de zeigt. Pro Kind kann ein Bild eingereicht werden. Postalische Zustellungen an Teba werden bei der Tebi-Bienen-Aktion nicht berücksichtigt.
Zeitraum der Aktion
Die Aktion ist begrenzt auf 100 Tebi-Bienen.
Wer kann mitmachen?
Die Teilnahme ist kostenlos und jeder natürlichen Person erlaubt. Zur Teilnahme berechtigt sind alle natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme maximal 14 Jahre alt sind. Eine Teilnahme erfordert die Einverständniserklärung der Eltern.
Wer wird ausgeschlossen?
Teba ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Mitarbeiter der Teba und beteiligte Firmen sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen.
Wie erhalte ich die Tebi-Biene?
Nach Prüfung durch Teba wird eine E-Mail mit einer Bestätigung gesendet und danach erfolgt die Versendung der Tebi-Biene. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten sind die Nutzer / Teilnehmer verantwortlich.
Vorbehaltsklausel
Teba behält sich vor die Tebi-Bienen-Aktion, zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Teba allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Teba haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Teba liegen.
Datenschutz
Ihre Sicherheit und Ihre Zufriedenheit stehe bei Teba im Mittelpunkt. Teba speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung der Aktion. Nach Ablauf der Aktion werden alle Angaben gelöscht. Es gelten die gültigen Datenschutzbestimmungen der Teba.
Nutzungsrechte
Die Teilnehmer der Aktion räumen Teba an den übermittelten Inhalten ein ausschließliches, übertragbares, zeitlich sowie räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Die Rechteeinräumung gelten außerdem auch für die Nutzung im Rahmen jeglicher Form der Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit (auch unter Verwendung der Inhalte als integraler Bestandteil von Online-Werbung, etwa im Rahmen von Bannern, Videos, Screen-Shots, Teasern, Newslettern etc.) für die Geschäftstätigkeit, Dienstleistungen oder Produkte der Teba. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, das Teba nicht verpflichtet ist, den Ersteller der Inhalte im Rahmen der Ausübung der Nutzungsrechte zu nennen. Der Teilnehmer (Erziehungsberechtigter/r) versichert, dass das Kind Urheber bzw. Urheberin des eingereichten Bildes ist und es daran die uneingeschränkten Verwertungsrechte innehat. Der Teilnehmer garantiert außerdem, dass die Ausübung der Nutzungsrechte nicht gegen Rechte Dritter und / oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt.
Sonstiges
Ansprüche auf die Zusendung der Tebi-Biene können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein, oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Teba behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.